Architektenhaftung: Neues BGH-Urteil sorgt für Aufsehen

Architekten haften persönlich für fehlerhafte Rechtsdienstleistungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jüngst entschieden, dass Architekten für fehlerhafte Rechtsdienstleistungen und juristische Fehler haften. Ein Urteil, das die bisherige Praxis auf den Kopf stellt.

Sichern Sie sich ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir gemeinsam herausfinden, ob auch Sie betroffen sind.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jüngst entschieden, dass Architekten für fehlerhafte Rechtsdienstleistungen und juristische Fehler haften. Ein Urteil, das die bisherige Praxis auf den Kopf stellt.

Sichern Sie sich ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir gemeinsam herausfinden, ob auch Sie betroffen sind.

5.0
10 Bewertungen

Wie ein kleiner Fehler Architekten in den Ruin treiben kann - und wie Sie sich davor schützen!

Als Architekt haben Sie jahrelang hart gearbeitet, um sich einen hervorragenden Ruf aufzubauen. Sie lieben Ihren Beruf und sind stolz auf Ihre Projekte. Doch wussten Sie, dass ein einziger juristischer Fehler genügt, um all das aufs Spiel zu setzen?

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 9. November 2023 (Az.: VII ZR 190/22)) zeigt, wie schnell Architekten in eine Haftungsfalle tappen können – oft ohne es zu ahnen. Aber keine Sorge, es gibt eine Lösung, wie Sie sich und Ihre Existenz schützen können. Lesen Sie unbedingt weiter!

Rechtliche Grauzonen: Wenn Architekten unfreiwillig zu Rechtsberatern werden

In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten stehen auch Architekten vor der zwingenden Notwendigkeit, neue Aufträge zu akquirieren und bestehende Kundenbeziehungen zu festigen.

Dabei geraten sie häufig in eine prekäre Lage: Um die Bedürfnisse ihrer Bauherren umfassend zu befriedigen, übernehmen sie oft Aufgaben, die eigentlich in den Bereich der Rechtsberatung fallen – ein Service, der rechtlich nicht in ihrem Leistungsspektrum verankert ist.

Sei es beispielsweise die Vertretung in Widerspruchsverfahren gegenüber Baubehörden oder die Beratung bei der außerordentlichen Kündigung von Verträgen mit Bauunternehmen – Architekten riskieren nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch die Integrität ihrer professionellen Praxis.

Auch im Rahmen von Vergabeverfahren überschreiten Planer in der Praxis häufig die Grenzen der unerlaubten Rechtsberatung. So sind von der Planungsleistung keine umfangreichen Festlegungen zu der Verfahrensart, den Eignungs- oder Zuschlagskriterien oder gar die Bearbeitung von Rügen umfasst. Solche Fragestellungen sind stark von der vergaberechtlichen Rechtsprechung sowie dem Europarecht geprägt und damit Rechtsdienstleistungen. Die Entwicklungen zum “nichtanwaltlichen Vergabeberater” sind insofern sehr kritisch zu sehen und bergen wie die Vertragsgestaltung enorme Haftungsrisiken – Stichwort Fördermittel und verzögerte Vergaben.

Die 4 häufigsten Fehler, die Architekten teuer zu stehen kommen

  • Verwendung individualisierter VertragsklauselnLaut BGH-Urteil vom 9. November 2023 (Az.: VII ZR 190/22) dürfen Architekten ihren Auftraggebern keine individualisierten Vertragsklauseln zur Verfügung stellen. Dies gilt als unerlaubte Rechtsdienstleistung und kann zu Schadensersatzforderungen führen.
  • Anpassung von MusterverträgenSelbst kleine Änderungen an Musterverträgen, wie z.B. das Einfügen einer projektspezifischen Skontoklausel, können einen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) darstellen. Architekten bewegen sich hier auf dünnem Eis.
  • Übernahme von Aufgaben außerhalb des BerufsbildesDas Berufsbild des Architekten umfasst Planungs- und Überwachungsleistungen. Wer darüber hinaus juristische Aufgaben jeglicher Art übernimmt, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes durch die Berufshaftpflicht.
  • Vertragliche Regelungen in den LV-VorbemerkungenDie Vorbemerkungen der Leistungsverzeichnisse enthalten häufig Regelungen zu den Rechten des Auftraggebers und den Pflichten des Bauunternehmens. Das sind vertragliche Regelungen und vom Leistungsumfang der Architekten und Ingenieure nicht umfasst. Im schlimmsten Fall folgt daraus ein Entfall der privilegierten VOB/B mit unabsehbaren Folgen für das Bauvorhaben und Risiken für den Planer.

Was Sie als Architekt jetzt wissen müssen

Im schlimmsten Fall drohen Ihnen nicht nur Schadenersatzklagen des Bauherrn, wenn die „Beratung“ nicht zum gewünschten Ziel geführt hat.

Mehr noch: Es drohen sogar Bußgelder wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Letztlich gilt: Als Architekt sind Sie derselben Haftung ausgeliefert wie ein Rechtsanwalt, mit einem wesentlichen Unterschied: Für Sie als Architekt besteht kein Versicherungsschutz.

So schützen Sie sich vor Haftungsrisiken und bewahren Ihre Existenz

Die Lösung ist eine klare Trennung von Architektenleistungen und Rechtsberatung. Überlassen Sie alle juristischen Fragen einem spezialisierten Anwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Vergaberecht. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und nicht versehentlich in Haftungsfallen tappen.

Eine professionelle anwaltliche Begleitung hilft Ihnen:

  • rechtssichere Verträge zu gestalten
  • Haftungsrisiken zu minimieren
  • Konflikte zu vermeiden oder effektiv zu lösen
  • den Versicherungsschutz zu erhalten
  • sich auf Ihr Kerngeschäft zu fokussieren.

Kurz gesagt: Ein Anwalt an Ihrer Seite bewahrt Sie vor existenzbedrohenden Fehlern und schafft Freiräume für Ihre eigentliche Arbeit.

5 gute Gründe, warum kluge Architekten auf einen spezialisierten Anwalt setzen

1.

Rechtssicherheit:
Profitieren Sie vom Fachwissen eines versierten Experten, der die Fallstricke des Architektenrechts kennt.

2.

Haftungsbegrenzung:
Minimieren Sie Ihr persönliches Haftungsrisiko durch eine lückenlose rechtliche Absicherung.

3.

Zeitersparnis:
Gewinnen Sie wertvolle Zeit für Ihre Projekte, indem Sie rechtliche Aufgaben delegieren.

4.

Imagegewinn:
Stärken Sie Ihr Ansehen bei Auftraggebern mit einer professionellen und rechtssicheren Projektabwicklung.

5.

Umsatzsteigerung:
Generieren Sie mehr Aufträge, weil Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Warum Sie mir vertrauen können

Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, mit vertieftem Wissen im Vergaberecht, verstehe ich die spezifischen Haftungsrisiken, denen Architekten ausgesetzt sind.

Meine umfassende Erfahrung und tiefgehenden Branchenkenntnisse durch die Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Architekten versetzt mich in die Lage, schnell Ihre Risiken zu identifizieren und Sie effizient und detailorientiert zu beraten.

Ihr Vorteil: Sie erhalten eine schnelle und kosteneffiziente Rechtsberatung, die es Ihnen ermöglicht, sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Gleichzeitig kümmere ich mich proaktiv um die Bewältigung Ihrer rechtlichen Herausforderungen.

Mitgliedschaften & Vortragstätigkeiten

Bewertungen

Das sagen meine Mandanten

Jetzt unverbindlich und kostenfrei Erstgespräch sichern - bevor es zu spät ist!

Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren?

Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin für eine kostenfreie Erstberatung und erfahren Sie:

  • wie gut Ihr Unternehmen in puncto Rechtssicherheit wirklich aufgestellt ist
  • welche konkreten Haftungsrisiken in Ihren aktuellen Projekten lauern
  • mit welchen Maßnahmen Sie sich und Ihr Existenz nachhaltig schützen
  • was eine anwaltliche Begleitung in Ihrem individuellen Fall kosten würde.

Zögern Sie nicht und nutzen Sie die Möglichkeit auf ein kostenloses Erstgespräch!

Baukran, der hoch in den Himmel ragt, neben häufigen Fragen und Antworten zu der Münchner Anwaltskanzlei pbv Kraft

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Zusammenarbeit

Gemessen an den Kosten eines Haftungsfalls ist eine Beratung eine sinnvolle Investition, die Ihnen langfristig Zeit und Ärger erspart.

Nein, denn Musterverträge müssen immer an den Einzelfall angepasst werden – von einem fachkundigen Anwalt.

Achten Sie auf Fachanwaltstitel, Veröffentlichungen und Referenzen. Ich bin Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und ein ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet.

PS:

Übrigens: Schon mit einer einzigen Beratung können Sie tausende Euro und Ihren guten Ruf retten! Warten Sie nicht länger – jetzt Termin sichern!

pbv kraft ist eine auf Planung, Bau- und Vergaberecht spezialisierte Anwaltskanzlei in München. Rechtsanwalt Dominik Kraft berät Mandanten deutschlandweit.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner