Fachanwalt für Ingenieure

Rechtliche Fallstricke in der Realisierungs- und Umsetzungsphase​​

Stehen Sie manchmal vor der Herausforderung, genau zu definieren, welche Leistungen in Ihrem Projekt geschuldet sind? Diese Unsicherheit ist nicht ungewöhnlich. Oft ist die Grenze zwischen planerischer Anpassung und vergütungspflichtiger Planungsänderung verschwommen. Zu den Leistungsbildern der HOAI gibt es umfangreiche Kommentierungen und fortlaufende Rechtsprechung. Sie fragen sich vielleicht: Ist diese Leistung laut dem geschlossenen Vertrag tatsächlich geschuldet?

Bedenken Sie die Momente, in denen der Bauherr Änderungen wünscht. Es kommt vor, dass solche Wünsche eine Wiederholung Ihrer Grundleistungen erfordern. Wie werden diese Leistungen honoriert? Und was ist mit den Zeiten, in denen sich Projekte verzögern, weil der Bauherr notwendige Freigaben oder andere Mitwirkungshandlungen verspätet liefert? Das kann Ihre Arbeit erheblich beeinträchtigen und es stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe eine wirtschaftliche Kompensation für Bauzeitverlängerungen zu leisten ist.

Die Beachtung von Vergaberecht und Förderbestimmungen bei Ausschreibungen ist ebenso komplex wie entscheidend. Noch mehr Verunsicherung stiftet die aktuelle Rechtsprechung hinsichtlich der Erbringung von unzulässigen Rechtsdienstleistungen. Welche Leistungen dürfen Planer noch erbringen? Wo liegt die Grenze?

Haben Sie immer die Schnittstellen zu den Leistungen der anderen Planer und des Bauherrn im Blick? Versuchen Sie, Eingriffe in fremde Zuständigkeiten zu vermeiden und proaktiv auf Problematiken hinzuweisen. Prüfen Sie auch fortlaufend, ob Ihre Leistungen störungsfrei erbracht werden können. Behinderungsanzeigen und Bedenkenanmeldungen gehören zum Alltag auf der Baustelle, das gilt auch für die Planer. 

Haben Sie Schwierigkeiten mit Behinderungsanzeigen und Bedenkenanmeldungen von ausführenden Unternehmen? Diese Aufgabe kann sehr herausfordernd sein. Genauso verhält es sich mit Unklarheiten bei Rechnungs- und Nachtragsprüfungen. Wie gehen Sie damit um, wenn Mängelvorwürfe bezüglich Ihrer Planung, Koordinierung oder Kostenmanagement aufkommen? Gleichzeitig treten oft Schnittstellenprobleme auf, wenn mehrere ausführende Unternehmen koordiniert werden müssen.

Für eine reibungslose Projektumsetzung

Wie Sie rechtliche Stolperfallen vermeiden

In der dynamischen Realisierungs- und Umsetzungsphase Ihres Projekts ist die Begleitung durch einen versierten Rechtsexperten unerlässlich. Hier treffen komplexe Herausforderungen auf die Notwendigkeit, sowohl Zeitpläne als auch Budgets einzuhalten, während gleichzeitig rechtliche Konformität gewahrt werden muss.

Ein erfahrener Partner, der die spezifischen rechtlichen Fallstricke dieser Projektphase kennt, ist entscheidend, um potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren. Dies sichert nicht nur eine reibungslose Projektabwicklung, sondern ermöglicht auch eine effektive Anpassung an Veränderungen und unvorhergesehene Ereignisse, was wiederum Ressourcen schont.

Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bringe ich nicht nur fundiertes Wissen und tiefe Brancheneinsichten mit, sondern auch die Erfahrung aus einer Vielzahl von Projekten. Diese Kombination ermöglicht es mir, mich schnell in Detailfragen einzuarbeiten und Ihnen pragmatische, zielgerichtete Lösungen anzubieten.

Meine kontinuierliche Unterstützung stellt sicher, dass Ihr Projekt durch jede Phase hindurch auf einem festen rechtlichen Grund steht. Sie können sich somit voll und ganz auf das Wesentliche konzentrieren: die erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens.

Meine Expertise als Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht

So profitieren Sie von einer Zusammenarbeit mit mir

Meine Beratungsfelder im Überblick

Schaffung von Baurecht und Schnittstellen zum Bauordnungs- und Bauplanungsrecht

Vertragskonforme Abwicklung der einzelnen Leistungsphasen gegenüber dem Bauherrn

Vergabeverfahren für die ausführenden Gewerke 

Rechtliche Koordination der ausführenden Gewerke

Bewertungen

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Dominik Kraft
Kanzleigründer

Dominik Kraft ist Rechtsanwalt im Vergaberecht und Fachanwalt im Bereich des Bau- und Architektenrechts

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