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Architekten- und Ingenieurverträge als Dienstleistungsverträge – Realität oder Wunschvorstellung?
Architekten und Ingenieure streben oft danach, ihre Verträge als Dienstleistungsverträge statt als Werkverträge zu gestalten. Die Vorteile liegen auf der Hand: kein geschuldeter Erfolg, kürzere Verjährungsfristen und eine kontinuierliche Vergütung nach erbrachter Leistung. Dieser Wunsch ist besonders im Hinblick auf die umfangreiche Rechtsprechung zur Haftung bei der Bauüberwachung verständlich. Das … Weiterlesen