Expertise - Bau

Baugenehmigung - Nachbarbauvorhaben - Vertragsgestaltung - Mängelbeseitigung

Sie benötigen eine Rechtsberatung im privaten oder öffentlichen Baurecht?

Privates Baurecht

    • Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen und Bauträgerverträgen
    • Schadensersatz wegen der verspätete Fertigstellung von Bauleistungen
    • Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund Bau- und Planungsmängel
    • Gestaltung und Verhandlung von Nachträgen
    • Geltendmachung von Abschlags- und Schlussrechnungen
    • Kündigung von Bauverträgen wegen Mängeln oder Zahlungsverzugs

Öffentliches Baurecht

    • Beantragung einer Baugenehmigung Klage gegen abgelehnte Baugenehmigung
    • Vorgehen gegen Nachbarbauvorhaben
    • Aufstellung und Prüfung von Bebauungspläne
    • Ausübung eines gemeindliches Vorkaufsrechts und Handlungsoptionen
    • Wirkung des Bestandsschutzes
    • Besonderheiten beim Denkmalschutz

Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht deckt sowohl die öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Seite eines Bauvorhabens ab. Bauherren berate ich insbesondere bei der Prüfung des Baurechts und der Einholung der Baugenehmigung sowie der Kommunikation mit den Behörden. Gleichermaßen ist auch die Vertragsgestaltung und -durchführung sowie – notfalls gerichtliche – Durchsetzung von Mängelansprüchen oder die Abwehr von Werklohnansprüchen Gegenstand der Beratung. Bei Bauunternehmen liegt der Schwerpunkt neben der Vertragsgestaltung auf der Durchsetzung von Werklohnansprüchen oder der Abwehr von Mängelansprüchen. 

Ziel der Beratung sollte es sein, die Konflikte außerhalb von gerichtlichen Verfahren beizulegen. Sollte dies keinen Erfolg haben, vertrete ich Sie im Rahmen von gerichtlichen Verfahren vor den Verwaltungs- und Zivilgerichten. Wichtig sind mir im Rahmen der Beratung, die Interessen und Ziele meiner Mandantschaft bestmöglich durchzusetzen. Dabei lege ich großen Wert darauf, die Chancen und Risiken frühzeitig und transparent zu erläutern.

Häufige Verfahrenskonstellationen im öffentlichen Baurecht sind hier die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung, die Klage eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung oder der Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan. Im privaten Baurecht spielen häufig Baumängel  und eine verzögerte Fertigstellung sowie die Forderung von offenen Werklohnforderungen eine große Rolle. Allem voran  findet die Vertragsgestaltung, -prüfung und -verhandlung statt, um die Weichen für ein erfolgreiches Bauvorhaben zu stellen. 

Sie haben Fragen rund um die Themen privates und öffentliches Baurecht oder möchten einen Termin vereinbaren? Kontaktieren Sie mich unverbindlich.