Unkalkulierbare Risiken bei der Vergabe von Planungsleistungen
Planungsleistungen gelten regelmäßig als geistig-schöpferische oder als innovative und konzeptionelle Leistungen. Daher sieht die Vergabeverordnung (§ 74 VgV) das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb als Regelverfahren für Leistungen vor, die nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden können. Somit können etwaige Unklarheiten der Leistungsbeschreibung im Rahmen der Verhandlungen geklärt, optimiert sowie in den … Weiterlesen